| Reisende dürfen sich
ohne Sichtvermerk bis zu 90 Tage im Land aufhalten. Der Reisepaß
muß bei der Ausreise mindestens noch 60 Tage gültig sein.
Da vorbeugende Maßnahme gegen die Einschleppung der Maul-
und Klauenseuche die Desinfektion aller aus Österreich, Deutschland
und Polen einreisenden Autos und Personen angeordnet wurde, ist
mit eventuellen Verzögerungen bei der Grenzabfertigung zu rechnen.
Aus den angeführten Nachbarstaaten mitgeführte tierische
Nahrungsmittel werden beschlagnahmt.
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